Warum ist die Satzungsänderung notwendig?
Am 1. Februar 2014 werden die nationalen Verfahren zum Zahlungsverkehr aufgrund gesetzlicher Vorgaben der EU durch das SEPA-Verfahren für Überweisungen und Lastschriften abgelöst. SEPA (Single European Payment Area) soll den inländischen und europäischen Zahlungsverkehr vereinheitlichen und vereinfachen.
Um die Beiträge zukünftig mit der neuen SEPA-Lastschrift einziehen zu können, hat der Verein eine Mitteilungspflicht bzgl. der Gläubiger-ID (eindeutige Nummer des Lastschrift-Gläubigers, also des TuSpo) und der Mandatsreferenznummer (beim TuSpo immer die jeweilige Mitgliedsnummer). Darüber hinaus muss die Lastschrift vorangekündigt werden. Dieser Ankündigungspflicht wollen wir, wie vom Landessportbund Hessen empfohlen und nach Absprache mit unserer Hausbank gestattet, durch eine entsprechende Regelung in der Satzung nachkommen.
Was soll geändert werden?
Betroffen von der Änderung ist der §6 (Mitgliedsbeiträge) der aktuell gültigen Satzung mit Stand vom 17.Januar 2003:
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Von den ordentlichen Mitgliedern (aktive, passive Mitglieder) werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben ansonsten die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
Geplant ist der folgende neue Wortlaut:
§ 6 Mitgliedsbeiträge
1) Von den ordentlichen Mitgliedern (aktive, passive Mitglieder) werden Beiträge erhoben.
2) Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.
3) Die Beiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Der Mitgliedsbeitrag wird unter Angabe der Gläubiger-ID DE59ZZZ00000293787 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) jährlich zum 01. März eingezogen. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
Zusätzlich dazu soll die Beitragsordnung von der Mitgliedsversammlung beschlossen werden. Dies ist nicht mit einer Erhöhung der bisher erhobenen Beiträge verbunden.
Links zu den betroffenen Dokumenten
Aktuell gültige Satzung mit Stand vom 17. Januar 2003
Geplanter Nachtrag zur Satzung
Geplante Beitragsordnung zur Neufassung der Satzung
Falls Sie Fragen zur geplanten Satzungsänderung haben, wenden Sie sich bitte an eines unserer Vorstandsmitglieder oder nutzen Sie das Kontaktformular unserer Webseite.